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Kontakt:

Westerndorfer Str. 45
D - 83024 Rosenheim

Telefon: +49 (0) 80 31 / 2843 - 0
Telefax: +49 (0) 80 31 / 2843 - 435

e-Mail: infoematfosbos-rosenheim.de
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Aktuelle Termine:

Fr., 22.3.24, 19:00 - 21:30 Uhr:
(Ort: Aula Altbau)
Aufführung Hay Fever" (EDG)

Sa., 23.3.24, 19:00 - 21:30 Uhr:
(Ort: Aula Altbau)
Aufführung Hay Fever" (EDG)


zur Schülerzeitung

Leistungsnachweise

Welche Leistungsnachweise gibt es?

Angekündigte Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Fachreferate, angekündigte Referate und praktische Arbeiten (i.d.R. Gestaltung).

Wie verhalte ich mich im Falle einer Erkrankung?

Erkrankung vor einem Leistungsnachweis:

  • Melden Sie sich rechtzeitig über WebUntis krank (siehe Absenzenregelung).
  • Bei Wiedererscheinen ist unverzüglich ein gültiges Attest abzugeben (siehe Absenzenregelung).
  • Während einer Krankmeldung ist die Teilnahme an einem Leistungsnachweis nicht möglich.

Erkrankung während eines Leistungsnachweises:

  • Jeder Schüler muss grundsätzlich vor Beginn eines Leistungsnachweises entscheiden, ob er teilnehmen kann.
  • Bei Extemporalen muss er also vor der Eröffnung durch den Lehrer (="Wir schreiben jetzt eine Ex") glaubhaft machen, dass er nicht in der Lage ist, mitzuschreiben.
  • Stellt der Schüler erst während oder sogar erst gegen Ende der Leistungserhebung fest, dass er wegen einer Erkrankung zu stark beeinträchtigt war, wird die Leistungserhebung trotzdem gewertet.

Regelungen bei Nachterminen

  • Versäumt ein Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung (ärztliche Bescheinigung = ärztliches Attest) erhält er einen Nachtermin.
  • Die ärztliche Bescheinigung ist allerdings nur dann gültig, wenn sie während der Zeit der Erkrankung ausgestellt wurde, ausdrücklich eine Schulunfähigkeit für den zu entschuldigenden Zeitraum festgestellt und vom Arzt unterschrieben wurde. Eine bloße Arztbesuchsbescheinigung (Unterschrift der Sprechstundenhilfe) ist nicht ausreichend.
  • Spätestens in der nächsten Unterrichtsstunde meldet sich der Schüler bei der entsprechenden Fachlehrkraft zurück und beantragt/vereinbart einen Nachtermin.
  • Werden mehrere angekündigte Leistungsnachweise mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann je Fach ein Nachtermin für mehrere Leistungsnachweise angesetzt werden.

Ablauf

  • Die Nachtermine finden samstags ab 9:00 Uhr und wochentags ab 7:20 Uhr statt.
  • Der Termin wird dem Schüler von der Lehrkraft mitgeteilt, er kann auch sofort nach Wiedererscheinen des Schülers stattfinden.
  • Eine Liste mit den Raumzuweisungen für die Schüler befindet sich an der Lehrerzimmertür.
  • Schüler finden sich rechtzeitig in der Schule ein, um keinen Zeitverlust in Kauf nehmen zu müssen oder sogar von der Prüfung ausgeschlossen zu werden.
  • Zu jedem Nachtermin ist ein gültiger Ausweis mitzubringen.

Versäumter Nachtermin

  • Wird auch der Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung versäumt, wird eine schriftliche Ersatzprüfung angesetzt. Der Prüfungsstoff kann sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff des Schulhalbjahres erstrecken.
  • Wird auch die ggfs. angesetzte Ersatzprüfung mit ausreichender Entschuldigung versäumt, wird kein weiterer Termin angesetzt.
    • Die Nichterbringung der Leistung führt in der Vorklasse und der Jahrgangsstufe 11 zum Nichtbestehen der Jahrgangsstufe.
    • In Jahrgangsstufe 12 und 13 führt eine Nichterbringung der Leistung zu einer verpflichtenden Streichung des Halbjahresergebnisses und kann den Ausschluss von der Abiturprüfung zur Folge haben.

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