Erwerb der allgemeinen Hochschulreife: Kriterien 
   
erfolgreicher Abschluss der fachgebundenen Hochschulreife in Jahrgangsstufe 13
 |  
+
 |  
Nachweis/Erreichen der Niveaustufe B1 in einer 2. Fremdsprache (FRANZÖSISCH, SPANISCH, ITALIENISCH, LATEIN, RUSSISCH)
 |  
=
 |  
allgemeine Hochschulreife
 |  
  
Der Nachweis der Niveaustufe B1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen kann erbracht werden durch: 
-  Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht aus ‚Zubringerschulen‘: 
-  achtjähriges Gymnasium: Jahrgangsstufen 6 – 9
  -  Realschule und sonstige allgemeinbildende Schulen:        Jahrgangsstufen 7- 10
 
 
  -  Berufliche Bildung: schulisches Zertifikat
  -  Vom Staatsministerium anerkanntes Zeugnis
  -  Wahlpflichtunterricht in den Jahrgangsstufen 12 und 13: 
-  Jeweils 4 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 12 und 13
  -  Schulaufgabenfach (siehe Kap. 3)
  -  Mindestens 4 Punkte im Halbjahresergebnis 13/2 und mindestens 4 Punkte in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches, bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden (s.untenstehende Beispiele)
  -  Bei nicht Erreichen des Niveaus B1: einmalige Teilnahme an der Ergänzungsprüfung in einem Folgejahr
  -  Unterrichtsteilnahme zur Notenverbesserung der Noten aus den 'Zubringerschulen' nicht möglich (bei nachgewiesenem Niveau B1 nur Teilnahme an fortgeführtem Französisch möglich (siehe Punkt 5))
  -  Nicht relevant für die Teilnahme am sonstigen Unterricht in Jahrgangsstufe 13 (dann nur fachgebundene Hochschulreife)
 
 
  -  Wahlpflichtunterricht ‚Fortgeführtes Französisch‘/'Fortgeführtes Spanisch' 
-  Aufbauend auf Vorkenntnissen mindestens der Niveaustufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  -  2 Wochenstunden
  -  Mindestens 4 Punkte im Halbjahresergebnis 12/2 und mindestens 4 Punkte in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches, bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden (s.untenstehende Beispiele)
 
 
  -  Ergänzungsprüfung: 
-  Anmeldung bis spätestens 1. März über das Sekretariat der Schule
  -  Ergänzungsprüfung in folgenden Sprachen möglich: Französisch, Spanisch, Russisch, Italienisch, Latein
  -  Erklärung einer zweckentsprechenden Vorbereitung auf dem Anmeldeformular
  -  Abschlussprüfung in Jahrgangsstufe 13 im selben Jahr oder vorher erfolgreich abgelegt
  -  Keine Teilnahme am Unterricht 2. Fremdsprache in Jahrgangsstufe 13 im Jahr der Ergänzungsprüfung
  -  Schriftlicher Teil (doppelte Gewichtung) + mündlicher Teil (einfache Gewichtung) (siehe Kap. 4 "Ergänzungsprüfung: Informationen und Aufbau")
  -  Nichtbestehen: Wiederholen einmal möglich
  -  Zur Notenverbesserung: Wiederholen einmal möglich
 
 
 
 
  Beispiele zur Ausweisung der Niveaustufe B1: